Bauleitung / Bau- und Planungskoordinator

Bauleitung

Zu den Aufgaben eines Bauleiters zählen unter anderem die zeitliche Koordination und Kontrolle der Termine und Leistungen sämtlicher Baubeteiligter sowie die eigenverantwortliche Organisation, Abwicklung und Überwachung aller Baustellenabläufe. Er erteilt auch die Anweisungen an die Baupoliere in der Ausführung.

Dem Bauleiter obliegt darüber hinaus die Abstimmung mit Subunternehmen sowie die Einweisung, Betreuung und Kontrolle des Baustellenpersonals. Er zeichnet verantwortlich für die Sicherung und Optimierung der Qualitätsstandards, hat die projektbezogene Leistungs- und Kostenkontrolle inne.

Schließlich ist der Bauleiter für die Abrechnung der gesamten Bauleistung zuständig, er kümmert sich um die zeitgerechte Prüfung, Kontierung und/oder Erstellung aller Eingangs- und Ausgangsrechnungen Der Bauleiter ist Kontaktstelle zu Kunden, Auftraggebern und sämtlichen, den Bauprozess begleitenden, Behörden.

Baukoordinator

Bauherren müssen einen Koordinator für ihre Baustelle engagieren, sobald sie mehr als eine Firma beauftragt haben. Ist neben dem Baumeister also noch ein Dachdecker, Fassadenbauer und/oder Zimmermann vor Ort tätig, braucht es einen Baukoordinator, der den reibungslosen Ablauf zwischen den Gewerken und die Sicherheitsmaßnahmen überwacht. Ein Beispiel ist der Auf- und Abbau von Gerüsten. Das ist seit 1999 Gesetz.

Ereignet sich ein Arbeitsunfall, kann nicht nur die ausführende Firma, sondern auch der Bauherr in die Haftung genommen werden.

Planungskoordinator

Die Aufgaben des Planungskoordinators sind im BauKG § 4 (2) geregelt:

Der Planungskoordinator hat:

  • die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts zu koordinieren,
  • einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen,
  • darauf zu achten, dass der Bauherr (oder sein Projektleiter, wenn ein solcher eingesetzt ist) den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan berücksichtigt,
  • eine Unterlage für spätere Arbeiten zusammenzustellen,
  • darauf zu achten, dass der Bauherr (oder sein Projektleiter, wenn ein solcher eingesetzt ist) die Unterlage für spätere Arbeiten berücksichtigt.

Darüber hinaus unterstützt der Planungskoordinator den Bauherrn i.d.R. auch bei der Erstellung der Vorankündigung gemäß BauKG § 6.

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